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	<title>Rechtsanwalt in Kiel &#187; Personalgespräch</title>
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	<description>Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Strafrecht</description>
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		<title>LAG SH: Bedrohung und Beleidigung gegen&#252;ber Kollegen kann zur fristlosen K&#252;ndigung des Arbeitsverh&#228;ltnisses f&#252;hren</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Jan 2010 10:11:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil vom 21.10.2009 – Aktenzeichen 3 Sa 224/09 – entschieden, dass wer seine Kollegen bedroht und beleidigt, den Betriebsfrieden st&#246;rt und eine fristlose K&#252;ndigung riskiert. Das gilt umso mehr, wenn ein solches Verhalten vorher bereits einmal vom Arbeitgeber abgemahnt worden ist, aber gleichwohl nicht abgestellt wurde. Die vor Gericht klagende [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil vom 21.10.2009 – Aktenzeichen 3 Sa 224/09 – entschieden, dass wer seine Kollegen bedroht und beleidigt, den Betriebsfrieden st&#246;rt und eine fristlose K&#252;ndigung riskiert. Das gilt umso mehr, wenn ein solches Verhalten vorher bereits einmal vom Arbeitgeber abgemahnt worden ist, aber gleichwohl nicht abgestellt wurde.<span id="more-1284"></span></p>
<p>Die vor Gericht klagende B&#228;ckereiverk&#228;uferin war 31 Jahre alt, verheiratet und seit 7,5 Jahren bei der Arbeitgeberin besch&#228;ftigt. Sie war zun&#228;chst circa drei Wochen vor Erhalt der K&#252;ndigung vom Arbeitgeber aufgefordert worden, die neue Auszubildende vern&#252;nftig zu behandeln und nicht vor Kunden zu kritisieren. Eine Woche sp&#228;ter wurde sie auf Veranlassung der Filialleiterin zu einem <strong>Personalgespr&#228;ch </strong>gebeten. Daraufhin hatte die Verk&#228;uferin der Auszubildenden vorgeworfen, sie sei schuld an diesem erneuten Gespr&#228;ch. Dabei hatte sie mit der Hand ganz nah an deren Hals gestikuliert. Die Auszubildende brach in Tr&#228;nen aus. Am Folgetag wurde die Kl&#228;gerin vom Arbeitgeber angewiesen, gegen&#252;ber der Auszubildenden und Kolleginnen einen <strong>angemessenen Ton</strong> zu wahren sowie <strong>Beschimpfungen und Bedrohungen zu unterlassen</strong>. Das sei ihre letzte Chance. Direkt danach fuhr die Verk&#228;uferin in die Filiale und drohte einer neuen Arbeitskollegin unter anderem: „Wer mich beim Chef anmachen will, den mache ich platt“. Darauf sprach der Arbeitgeber die fristlose K&#252;ndigung aus.</p>
<p>Das war zul&#228;ssig, entschied das Landesarbeitsgericht. Das von der Kl&#228;gerin an den Tag gelegte ungez&#252;gelte aggressive Verhalten zerst&#246;re den Betriebsfrieden und mache eine gedeihliche Zusammenarbeit unm&#246;glich. Da sich die Verk&#228;uferin trotz einer <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/abmahnung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abmahnung">Abmahnung</a> nicht zusammengerissen, sondern ihr beanstandetes Verhalten sofort wiederholt habe, sei die fristlose K&#252;ndigung des langj&#228;hrigen Arbeitsverh&#228;ltnisses korrekt.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Schleswig Holstein</p>
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