Will ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten das Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten, muss er den Personalrat einschalten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz – 5 K 819/03.MZ – hervor. Ohne vorherige Beteiligung des Personalrats hatte der Vorstand einer[...]