VG Mainz: Kein generelles Ess- und Trinkverbot am Arbeitsplatz ohne Personalrat
Will ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten das Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten, muss er den Personalrat einschalten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz – 5 K 819/03.MZ – hervor. Ohne vorherige Beteiligung des Personalrats hatte der Vorstand einer[...]