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	<title>Rechtsanwalt in Kiel &#187; Personalrat</title>
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	<description>Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Strafrecht</description>
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		<title>VG Mainz: Kein generelles Ess- und Trinkverbot am Arbeitsplatz ohne Personalrat</title>
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		<pubDate>Sat, 16 Aug 2008 07:23:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mitbestimmungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Personalrat]]></category>

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		<description><![CDATA[Will ein Arbeitgeber seinen Besch&#228;ftigten das Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten, muss er den Personalrat einschalten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz &#8211; 5 K 819/03.MZ &#8211; hervor. Ohne vorherige Beteiligung des Personalrats hatte der Vorstand einer rheinland-pf&#228;lzischen Sparkasse seinen Mitarbeitern im Kundenbereich verboten, am Arbeitsplatz Getr&#228;nke oder Speisen zu sich zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Will ein Arbeitgeber seinen Besch&#228;ftigten das Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten, muss er den <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/personalrat/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Personalrat">Personalrat</a> einschalten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz &#8211; 5 K 819/03.MZ &#8211; hervor. Ohne vorherige Beteiligung des Personalrats hatte der Vorstand einer rheinland-pf&#228;lzischen Sparkasse seinen Mitarbeitern im Kundenbereich verboten, am Arbeitsplatz Getr&#228;nke oder Speisen zu sich zu nehmen. Der <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/personalrat/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Personalrat">Personalrat</a> wandte sich daraufhin an das Verwaltungsgericht, um durch dieses feststellen zu lassen, dass das Verbot seiner Mitbestimmung unterliegt.</p>
<p><span id="more-197"></span></p>
<p>Der Vorstand stellte ein <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/mitbestimmungsrecht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Mitbestimmungsrecht">Mitbestimmungsrecht</a> des Personalrats in Abrede. Das Verbot beziehe sich auf die Erf&#252;llung der Dienstpflichten der Mitarbeiter und sei deshalb nicht mitbestimmungspflichtig. Die Mitarbeiter h&#228;tten in ihrem &#228;u&#223;eren Erscheinungsbild auf das Ansehen der Sparkasse in der &#214;ffentlichkeit R&#252;cksicht zu nehmen; dazu geh&#246;re, dass man es unterlasse, in der N&#228;he von Kunden zu essen oder zu trinken. Dies k&#246;nne man w&#228;hrend kurzer Pausen in Sozialr&#228;umen tun. Es habe schon Kunden gegeben, die sich durch Essen und Trinken von Mitarbeitern gest&#246;rt gef&#252;hlt haben. Das Gericht hat dem Antrag des Personalrats entsprochen und festgestellt, dass das Verbot der Mitbestimmung unterliegt.</p>
<p>In seiner Absolutheit regelt das Verbot in erster Linie das allgemeine Verhalten der Mitarbeiter in der Dienststelle und nicht die Erf&#252;llung deren dienstlicher Aufgaben. Deshalb hat der Personalrat mitzubestimmen.</p>
<p>Rechtlich ist nicht entscheidend, ob es etwa zu den Dienstpflichten der Bediensteten geh&#246;rt, im Kundenbereich nicht zu essen. Denn die Anordnung des Vorstands umfasst zum Beispiel auch das Verbot, ein Glas Wasser zu trinken. Jedenfalls dieses Verbot ist eine Regelung des allgemeinen Verhaltens. Es betrifft nicht die Dienstpflichtenerf&#252;llung, insbesondere ist es nicht notwendig, um das Erscheinungsbild der Sparkasse nach au&#223;en vor Schaden zu bewahren.</p>
<p>Nach einer Meldung vom 25.02.2004 Verwaltungsgerichts Mainz (Az.:5 K 819/03.MZ)</p>
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