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Kein Einbehalt der Kostenpauschale für Arbeitskleidung bei Pfändungsschutz

Erstellt von RA-Felsmann am 18. Februar 2009

Das Bundesarbeitsgericht – 9 AZR 676/07 – hat entschieden, dass Ein Arbeitgeber das sogenannte Kittelgeld nicht bei Arbeitnehmern einbehalten darf wenn deren unter der Pfändungsgrenze liegt. Zum vollständigen Artikel »

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