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Hessisches LSG: Keine Tilgung von Darlehen für Mietkaution durch Kürzung von Sozialleistungen

Erstellt von RA-Felsmann am 5. März 2008

Das Hessische Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 16.01.2008 – L 9 SO 121/07 ER festgestellt, dass Grundsicherungsträger (ARGE, Jobcenter oder Sozialamt) sich gewährte Darlehen für Mietkaution und Umzugskosten nicht über die Kürzung der laufenden Sozialhilfe von Arbeitslosen zurückholen dürfen. Zum vollständigen Artikel »

Tags: - Kosten der Unterkunft, Aufrechnung, aufschiebende Wirkung, Darlehen, einstweilige Anordnung, Grundsicherung, Mietkaution, Pfändungsfreigrenze, Sozialhilfe, Sozialrecht, Tilgung, Treu und Glauben, Umzugskosten, Wirksamkeit

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