Mehrere Sanktionen auf Grund derselben Verweigerung?

Darf jemand, der sich hartnäckig weigert an einer Maßnahme teilzunehmen, auf 100 % sanktioniert werden? Ich denke nein, da es sich nicht um eine wiederholte sondern um eine identische Pflichtverletzung handelt. Nein, so geht's nicht: Zweimal für die dieselbe -verweigerte- Maßnahme zu sanktionieren. Hier muss der Einzelfall genau betrachtet werden.

Außerordentliche Kündigung wegen Gutschrift von Payback-Punkten

Nach Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgerichts – 6 Sa 384/08 – ist eine außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung unwirksam, wenn der Arbeitgeber nach substantiiertem Vortrag des Arbeitnehmers anderen Arbeitnehmern wegen gleichartiger Pflichtverletzung (Missbrauch Payback-Punkte) nicht gekündigt hat und Gründe für eine[...]

Hessisches LAG: Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Dienstfahrzeug

Das Hessische Landesarbeitsgericht – 12 Sa 1288/07 – hat sich mit dem Haftungsmaßstab eines Arbeitnehmers bei von diesem verursachten Verkehrsunfall durch einen Rotlichtverstoß beschäftigt. Ein Arbeitnehmer, der ohne sorgfältige Prüfung der Verkehrssituation an einer Ampel losfährt, nachdem er durch ein[...]


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