Rechtsanwalt in Kiel

Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Sozialrecht – Strafrecht

OLG Bremen: Pflichtverteidiger in OWI-Hauptverhandlung

Erstellt von RA-Felsmann am 8. Februar 2010

Das Oberlandesgericht Bremen – Ss BS 15/09 – hat eine Entscheidung zur Erforderlichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung getroffen, wenn die Frage der Verwertbarkeit einer unter Verstoß gegen § 81a Abs. 2 StPO entnommenen Blutprobe in einer OWi-Hauptverhandlung zu klären ist.

Das OLG geht davon aus, dass wenn über das Ergebnis der Verwertbarkeit eines Blutalkoholgutachtens gestritten wird ein beizuordnen ist da es sich um einen schwierigen Sachverhalt handelt. Zum vollständigen Artikel »

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LG Mainz: Pflichtverteidiger auch bei drohendem Führerscheinentzug

Erstellt von RA-Felsmann am 1. Februar 2010

Das Landgericht Mainz – 1 Qs 49/09; 3226 Js 29108/08 – 7 OWi1 Qs 49/09; 3226 Js 29108/08 – 7 OWi – hat entschieden, dass bei einer Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Prüfung der Frage der Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei der Beurteilung der Schwere der Tat die für den Betroffenen mittelbar drohende Folge des Führerscheinentzugs durch die Fahrerlaubnisbehörde in die Beurteilung einzubeziehen ist.

Die Entscheidung ist insbesondere für Berufskraftfahrer interessant.

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OLG Hamm: Pflichtverteidiger im OWI-Verfahren

Erstellt von RA-Felsmann am 11. Januar 2010

Das OLG Hamm – 5 Ss OWi 401/09 – hat entschieden, dass unter bestimmten Umständen auch eine Beiordnung eines Pflichtverteidigers im in Frage komme kann. Das Drohen eines Fahrverbotes alleine reiche nicht immer aus. Eine notwendige Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten jedoch schon.

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Pflichtverteidiger muss für Menschen in U-Haft sofort bestellt werden

Erstellt von RA-Felsmann am 4. Januar 2010

Seit dem 01.01.2010 ist die Strafprozessordnung (StPO) für Menschen die sich in befinden geändert worden. Nach dem neu eingeführten § 140 Absatz 1 Nr. 4 StPO muss nun für jeden in befindlichen ein bestellt werden. Dies kann dazu führen, dass das Gericht einen bestellt, den der Angeschuldigte gar nicht will.

Wenn Sie – oder einer Ihrer Angehörigen – sich in solch einer Situation befindet sollten Sie dem Gericht mitteilen, dass Sie von Ihrem Bestimmungsrecht aus § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO Gebrauch machen wollen. Ansonsten ist es möglich, dass das Gericht einen Verteidiger bestimmt der dem Gericht am besten passt. Dies muss nicht immer zum Vorteil des Angeschuldigten sein.

Lassen Sie sich beraten!

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