Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 8.2.2008 – 5 Sa 45/07 entschieden, das wenn der Ausbildungszweck in einem sechsmonatigen so genannten Praktikantenverhältnis nicht im Vordergrund steht, das heißt überwiegt der Ausbildungszweck nicht deutlich die für den Betrieb erbrachten Leistungen[...]