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LAG Schleswig-Holstein: ARGE muss Fallmanager nach dreifacher Verlängerung des sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages unbefristet beschäftigen

Erstellt von RA-Felsmann am 8. März 2008

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 5 Sa 317/07 – hat entschieden, dass einer als Arbeitgeber kein Sonderstatus zukommt, wenn Sie mit Ihren Angestellten drei aufeinander folgende Arbeitsverträge abschließt.

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