LAG Schleswig-Holstein: ARGE muss Fallmanager nach dreifacher Verlängerung des sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages unbefristet beschäftigen
Erstellt von RA-Felsmann am 8. März 2008
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 5 Sa 317/07 – hat entschieden, dass einer ARGE als Arbeitgeber kein Sonderstatus zukommt, wenn Sie mit Ihren Angestellten drei aufeinander folgende Arbeitsverträge abschließt.
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