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BGH: Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei Kündigungsandrohung des Arbeitgebers

Erstellt von RA-Felsmann am 21. November 2008

Der Bundesgerichtshof – IV ZR 305/07 – hat die Eintrittspflicht eines Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung des Arbeitgebers bestätigt.

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