ArbG Wuppertal: Kündigung einer Lehrerin wegen Kopftuchverbot bestätigt
Erstellt von RA-Felsmann am 1. August 2008
Das Arbeitsgericht Wuppertal – 4 Ca 1077/08 – hat mit Urteil vom heutigen Tage die Klage einer muslimischen angestellten Lehrerin gegen eine durch das Land Nordrhein Westfalen ausgesprochene Kündigung zurückgewiesen. Die Klägerin hatte sich trotz vorheriger Abmahnung geweigert, ihr Kopftuch – welches sie aus religiösen Gründen trägt – im Schulunterricht abzunehmen.
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