Vorsicht mit Ein Euro Job bei gleichzeitigem Rentenantrag

Das Sozialgericht Dortmund –  S 26 (1) R 40/08 – hat entschieden, dass ein 1 Euro – Jobber keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung hat, da Arbeitsgelegenheiten der Grundsicherungsträger (sog. 1 Euro-Jobs) der Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung entgegenstehen können.[...]


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