Das Sozialgericht Dortmund – S 26 (1) R 40/08 – hat entschieden, dass ein 1 Euro – Jobber keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung hat, da Arbeitsgelegenheiten der Grundsicherungsträger (sog. 1 Euro-Jobs) der Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung entgegenstehen können.[...]
Das Landessozialgericht Hessen – L 3 U 9/07 – hat entschieden, dass wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass ein Versicherter zum Zeitpunkt eines tödlichen Unfalls einer versicherten Tätigkeit nachging, kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht.
Das Betriebsrentengesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres ausscheiden, bereits bestehende Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgungszusage verlieren. Bis zum Jahr 2000 lag diese Grenze bei 35 Jahren. Ab 2009 wird sie auf 25 Jahre abgesenkt.
Nachdem das Bundessozialgericht die zuständige Berufsgenossenschaft zunächst zur Anerkennung des Unfalls als Wegeunfall verurteilt hatte entschied es nun, dass dem Kläger jedoch keine Rente zusteht.