Rechtsanwalt in Kiel

Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Sozialrecht – Strafrecht

Stundenweise Rufbereitschaft iSv. § 8 Abs. 3 TVöD ergibt Stundenvergütung

Erstellt von RA-Felsmann am 6. Februar 2009

Das Bundesarbeitsgericht – 6 AZR 114/08 – hat entschieden, dass § 8 Abs. 3 TVöD bestimmt, dass im Fall einer stundenweisen ein Entgelt je Stunde der von 12,5 % des tariflichen Stundenentgelts gezahlt wird. Eine stundenweise liegt nach der tariflichen Definition bei einer ununterbrochenen von weniger als zwölf Stunden vor.

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OVG Lüneburg: Arbeitszeit für Feuerwehrleute und Freizeitausgleich für zuviel geleistete Arbeit

Erstellt von RA-Felsmann am 11. August 2008

Oberverwaltungsgericht Lüneburg – 5 LC 225/04 – hat entschieden, dass die Tätigkeit der Beamten des Feuewehrdienstes grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88/EG fällt. Daher darf ihre wöchentliche in der Regel durchschnittlich 48 Stunden pro Woche in einem Bezugszeitraum von bis zu zwölf Monaten nicht überschreiten. Das Gericht hat dem Feuerwehrmann zudem angemessenen Freizeitausgleich für rechtswidrig zuviel geleisteten Dienst zugesprochen.

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LAG Hessen: Keine Kündigung wegen der Weigerung Rufbereitschaft an Wochenenden zu leisten

Erstellt von RA-Felsmann am 14. Juni 2008

Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts – 12 Sa 1606/06 – ist eine ordentliche Kündigung wegen der Weigerung eines Mitarbeiters, an Wochenenden zu leisten, unwirksam, wenn es an einer entsprechenden arbeitsvertraglichen oder kollektivrechtlichen Verpflichtung zur Ableistung solcher Dienste fehlt.

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