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LAG Rheinland-Pfalz: Keine Kündigung wegen Privatnutzung eines Dienst-Computers

Erstellt von RA-Felsmann am 7. April 2008

Das Landesarbeitsgericht in Mainz – 10 Sa 505/07 – hatte zu entscheiden ob die gelegentliche unerlaubte Privatnutzung des Dienst-PCs während der Arbeitszeit eine außerordentliche oder eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Der Arbeitnehmer soll im Internet Erotik-Seiten aufgesucht.

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Tags: - Kündigung, Arbeitsrecht, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, Rücksichtnahmepflicht, Rufschädigung

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