Das Bundesarbeitsgericht- 3 AZR 317/07 – hat entschieden, dass eine betriebliche Altersversorgung dann vorliegt, wenn die im Betriebsrentengesetz abschließend aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind: Der Arbeitgeber muss die Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses erteilen. Die Leistungspflicht muss nach dem Inhalt der[...]