Nach dem sog. Händlerprivileg bleiben weitere Geräte in Vorführwagen oder Fahrzeugen mit „rote Kennzeichen“ gebührenfrei. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Die Richter wahren der Auffassung, dass das Vorhalten von Radios die lediglich in Vorführwagen eingebaut sind keinen Gebührentatbestand im[...]