Sanktionen müssen Existenzminimum sichern
Erstellt von RA-Felsmann am 16. November 2009
Das Landessozialgericht NRW – L 7 B 211/09 AS ER – hat entschieden, dass es nicht zulässig ist die Leistungen nach dem SGB II zu sanktionieren ohne im Rahmen des Existenzminimums über Sachleistungen wie zum Beispiel Lebensmittelgutscheine zu entscheiden. Dazu muss der betreffende angehört werden.
Wenn Sie eine Sanktion um die volle Regelleistung erhalten haben – und nicht zur gleichen Zeit eine Entscheidung über Lebensmittelgutscheine sollten Sie gegen die Entscheidung vorgehen. Lassen Sie sich beraten. Zum vollständigen Artikel »
Tags: Existenzminimum, Sachleistungen, Sanktion, SozialrechtAbgelegt unter Sozialrecht | Keine Kommentare »



