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LAG Rheinland-Pfalz: Finanzieller Engpass des Betriebs reicht nicht für Änderungskündigung

Erstellt von RA-Felsmann am 21. Juli 2008

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – 2 Sa 867/06 – hat entschieden, dass es für eine Änderungskündigung des Arbeitgebers nicht ausreicht, dass der Arbeitgeber einen finanziellen Engpass hat. Es ist vielmehr erforderlich, dass der Arbeitgeber alle Mittel ausschöpft und einen umfassenden vorlegt.

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