LAG Rheinland-Pfalz: Finanzieller Engpass des Betriebs reicht nicht für Änderungskündigung
Erstellt von RA-Felsmann am 21. Juli 2008
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – 2 Sa 867/06 – hat entschieden, dass es für eine Änderungskündigung des Arbeitgebers nicht ausreicht, dass der Arbeitgeber einen finanziellen Engpass hat. Es ist vielmehr erforderlich, dass der Arbeitgeber alle Mittel ausschöpft und einen umfassenden Sanierungsplan vorlegt.
Tags: - Kündigung, Änderungskündigung, Arbeitsrecht, Sanierungsplan, Zu anderen ThemenAbgelegt unter - Kündigung, Arbeitsrecht, Zu anderen Themen | Keine Kommentare »



