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Hessisches LAG: Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Dienstfahrzeug

Erstellt von RA-Felsmann am 24. Oktober 2008

Das Hessische Landesarbeitsgericht – 12 Sa 1288/07 – hat sich mit dem Haftungsmaßstab eines Arbeitnehmers bei von diesem verursachten durch einen Rotlichtverstoß beschäftigt.

Ein Arbeitnehmer, der ohne sorgfältige Prüfung der Verkehrssituation an einer Ampel losfährt, nachdem er durch ein Hupen aufgeschreckt worden ist und irrtümlich für seine Fahrspur ein grünes Ampelsignal wahrgenommen haben will, verursacht zwar fahrlässig, nicht aber grob fahrlässig einen Verkehrsunfall. Dieser Umstand ist für die Beurteilung seiner Haftung für den Unfallschaden von Bedeutung.

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