Erstellt von RA-Felsmann am 16. September 2008
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 2 Sa 74/08 - hat entschieden, dass ein gekündigter Arbeitnehmer die Kündigung beweisen muss wenn er Anspruch auf Annahmeverzugslohn geltend machen will. Der Annahmeverzug lässt sich jedoch mit Zustellung einer Klageschrift herstellen.
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Erstellt von RA-Felsmann am 10. August 2008
as Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 5 Sa 715/07 - hatte über die Wirksamkeit einer mündlich getroffenen Lohnkürzungsvereinbarung zu entscheiden. Der Arbeitgeber hatte im Verfahren die Vereinbarung behauptet und der Arbeitnehmer deren bestehen bestritten. Das Gericht entschied, dass ein Arbeitgeber der eine solche Vereinbarung nicht schriftlich abfasst - Warnfunktion - in grobem Maße seine Fürsorgepflichten gegenüber seinem Arbeitnehmer verletzt.
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Erstellt von RA-Felsmann am 1. Juli 2008
Das Landesarbeitsgericht Hessen - 10 Sa 961/06 - hat entschieden, dass eine ohne Beachtung der Schriftform ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Dies folgt aus § 623 BGB. Das Schriftformerfordernis ist nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts nicht gewahrt, wenn die Unterschrift unter einer Kündigung durch einen Unterschriftenstempel erzeugt worden ist.
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Erstellt von RA-Felsmann am 23. Juni 2008
Das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz hat am 31.01.2008 - 9 Sa 416/07 entschieden, dass eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die nur per Telefax ausgesprochen wurde unwirksam ist.
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Erstellt von RA-Felsmann am 21. Mai 2008
Das Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 382/07 - hat ein Urteil des LAG Düsseldorf bestätigt und entschieden, dass vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sind, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Nach § 305b BGB haben individuelle Vertragsabreden vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
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Erstellt von RA-Felsmann am 25. Januar 2008
Das Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Sa 512/07 - 17.08.2007 hat entschieden, dass das Schriftformerfordernis einer Kündigung nicht durch das Schreiben einer SMS erfüllt ist.
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