LAG Schleswig-Holstein: Kinderbezogener Ortszuschlag verfällt wenn Antrag nicht rechtzeitig schriftlich vorliegt
Erstellt von RA-Felsmann am 10. Januar 2008
Das Landesarbeitsgericht (LAG)Schleswig-Holstein hat entschieden - 3 Sa 272/07, 08.11.2007, dass ein kinderbezogener Ortszuschlag auch dann verfallen kann, wenn ein Gespräch mit dem Arbeitgeber über den Zuschlag noch innerhalb der Antragsfrist erfolgt ist. Es gilt insoweit das Schriftformerfordernis des § 70 Satz 1 BAT/37 Satz 1 TvöD.
Tags: Arbeitsrecht, BAT, Kindergeld, Ortszuschlag, Schriftform, TvöDAbgelegt unter Arbeitsrecht | 1 Kommentar »



