LAG Kiel: Annahmeverzugslohn bei nicht bewiesener Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 2 Sa 74/08 – hat entschieden, dass ein gekündigter Arbeitnehmer die Kündigung beweisen muss wenn er Anspruch auf Annahmeverzugslohn geltend machen will. Der Annahmeverzug lässt sich jedoch mit Zustellung einer Klageschrift herstellen.

BAG: Befristung eines Arbeitsvertrags – Schriftformerfordernis

Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Übersendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer[...]


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