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Kosten für eine Schülermonatsfahrkarte sind für Hartz IV – Empfänger

Erstellt von RA-Felsmann am 3. Mai 2010

Das Sozialgericht Detmold – S 12 AS 126/07 – hat erstmals Härtefallgrundsätze des Bundesverfasssungsgerichts umgesetzt. Es verurteilte die ARGE ab Februar 2010 zur Übernahme der Kosten von Schülermonatsfahrten. Die beiden Kläger – Mitglieder einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft – besuchten die gymnasiale Oberstufe einer ca. 4,8 km entfernten Gesamtschule.

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