Das Landessozialgericht Nordrhein Westfalen – L 7 AS 62/08 – hat entscheiden, dass wenn ein Verwandter einem Hartz-IV-Empfänger eindeutig ein zinsloses Darlehen gewährt, darf dieser Betrag nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Der Darlehnsvertrag braucht dafür nicht unbedingt genauso dokumentiert[...]