Das Sozialgericht Kassel hat mit Urteil vom 03.08.2012 – S 10 AS 958/11 – entschieden, dass ein Kind eines Hartz IV-Empfängers auch dann Schülerbeförderungskosten aus dem Bildungspaket beanspruchen kann, wenn es nicht die nächstgelegene Schule besucht. Dies gelte dann, wenn[...]