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Bei Hartz IV Empfängrn sind Kosten für die Schulbeförderung nach § 73 SGB XII zu übernehmen

Erstellt von RA-Felsmann am 2. Oktober 2009

Unter dem Aktenzeichen S 41 AS 662/07 hat das Sozialgericht Lüneburg am 18.05.2009 – unter Zulassung der Sprungrevision entschieden, dass die Fahrtkosten eines Kindes von Hartz 4 Empfängern  für den Schulbesuch seit August 2007  zu übernehmen sind. Die Kosten sind in Form einer Beihilfe und nicht als Darlehn zu übernehmen. Zum vollständigen Artikel »

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GEW fordert Schulstartgeld für Hartz IV Empfänger

Erstellt von RA-Felsmann am 19. Dezember 2008

Eine sehr begrüßenswerte in Initiative geht derzeit von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aus. Sie fordert im Sinne der Chancengleichheit für Kinder von Empfängern die Einführung eines Schulstartgeldes

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Hartz IV: Schulkosten jetzt bei den ARGEn beantragen.

Erstellt von RA-Felsmann am 3. August 2008

Die Situation von Kindern und Jugendlichen die sich in einer Bedarfsgemeinschaft mit -Bezug befinden hat sich seit Einführung des Arbeitslosengeldes verschlechtert. Im davor geltenden BSHG war vorgesehen, dass der Bedarf der durch den Besuch der Schule entstand als zusätzliche Einmalhilfe beantragt werden konnte. Viele lehnen dies doch derzeit noch ab.

Trotzdem sollte man jetzt schon einen Antrag auf Übernahme der Kosten für das kommende Schuljahr stellen .

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