Erstellt von RA-Felsmann am 2. Oktober 2009
Unter dem Aktenzeichen S 41 AS 662/07 hat das Sozialgericht Lüneburg am 18.05.2009 – unter Zulassung der Sprungrevision entschieden, dass die Fahrtkosten eines Kindes von Hartz 4 Empfängern für den Schulbesuch seit August 2007 zu übernehmen sind. Die Kosten sind in Form einer Beihilfe und nicht als Darlehn zu übernehmen. Zum vollständigen Artikel »
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ARGE,
atypische Bedarfslage,
Leistungen in sonstigen Lebenslagen,
Schulkosten,
Sozialrecht,
§ 73 SGB II
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Erstellt von RA-Felsmann am 19. Dezember 2008
Eine sehr begrüßenswerte in Initiative geht derzeit von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aus. Sie fordert im Sinne der Chancengleichheit für Kinder von Hartz IV Empfängern die Einführung eines Schulstartgeldes
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Hartz IV,
Schulkosten,
Sozialrecht
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Erstellt von RA-Felsmann am 3. August 2008
Die Situation von Kindern und Jugendlichen die sich in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz IV -Bezug befinden hat sich seit Einführung des Arbeitslosengeldes verschlechtert. Im davor geltenden BSHG war vorgesehen, dass der Bedarf der durch den Besuch der Schule entstand als zusätzliche Einmalhilfe beantragt werden konnte. Viele Jobcenter lehnen dies doch derzeit noch ab.
Trotzdem sollte man jetzt schon einen Antrag auf Übernahme der Kosten für das kommende Schuljahr stellen .
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Hartz IV,
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Schulkosten,
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