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	<title>Rechtsanwalt in Kiel &#187; Schutzkleidung</title>
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	<description>Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Strafrecht</description>
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		<title>Kein Einbehalt der Kostenpauschale f&#252;r Arbeitskleidung bei Pf&#228;ndungsschutz</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Feb 2009 07:40:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Bundesarbeitsgericht &#8211; 9 AZR 676/07 &#8211; hat entschieden, dass Ein Arbeitgeber das sogenannte Kittelgeld nicht bei Arbeitnehmern einbehalten darf wenn deren Einkommen unter der Pf&#228;ndungsgrenze liegt. Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Unfallverh&#252;tungs- und Hygienevorschriften, schreiben f&#252;r bestimmte T&#228;tigkeitsbereiche das Tragen von Schutzkleidung vor. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Schutzkleidung kostenlos zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht &#8211; 9 AZR 676/07 &#8211; hat entschieden, dass Ein Arbeitgeber das sogenannte Kittelgeld nicht bei Arbeitnehmern einbehalten darf wenn deren <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/einkommen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Einkommen">Einkommen</a> unter der Pf&#228;ndungsgrenze liegt.<span id="more-936"></span><br />
Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Unfallverh&#252;tungs- und Hygienevorschriften, schreiben f&#252;r bestimmte T&#228;tigkeitsbereiche das Tragen von <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/schutzkleidung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Schutzkleidung">Schutzkleidung</a> vor. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, dem Arbeitnehmer die <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/schutzkleidung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Schutzkleidung">Schutzkleidung</a> kostenlos zur Verf&#252;gung zu stellen. Fehlt eine derartige gesetzliche Verpflichtung, kann der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer grunds&#228;tzlich vereinbaren, dass dieser w&#228;hrend der Arbeitszeit eine bestimmte Arbeitskleidung tr&#228;gt, die ihm der Arbeitgeber zur Verf&#252;gung stellt. Vorbehaltlich einer entgegenstehenden kollektivrechtlichen Regelung kann auch vereinbart werden, dass sich der Arbeitnehmer an den Kosten beteiligt. Die Vertragsklausel darf den Arbeitnehmer allerdings nicht unbillig benachteiligen (§ 307 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 307 Abs. 2 BGB). Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Vorteilen, die der Arbeitnehmer aus der &#220;berlassung der Berufskleidung und ihrer Pflege und Ersatzbeschaffung durch den Arbeitgeber hat. Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen wirksam vereinbarten pauschalen Kostenbeitrag vom monatlichen Nettoentgelt des Arbeitnehmers einzubehalten. Die Einbehaltung ist unwirksam, soweit das Nettoentgelt unpf&#228;ndbar ist. Dieses zwingende Recht kann nicht durch Verrechnungsabrede umgangen werden.</p>
<p>Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat der Klage einer Einzelhandelskauffrau auf Zahlung des von dem beklagten Verbrauchermarkt einbehaltenen „Kittelgeldes&#8221; stattgegeben. Der Senat hat nicht entschieden, ob die von der Beklagten praktizierte Vertragsklausel wirksam ist, nach der die Arbeitnehmer den monatlichen Beitrag auch dann schulden, wenn sie infolge Urlaubs oder krankheitsbedingter Arbeitsunf&#228;higkeit nicht gearbeitet haben. Die Einbehaltung der Beklagten scheiterte bereits an den Pf&#228;ndungsschutzbestimmungen. Das monatliche Nettoentgelt der Kl&#228;gerin lag mit rd. 800,00 Euro deutlich unter der Pf&#228;ndungsgrenze.<br />
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. Februar 2009 &#8211; 9 AZR 676/07 -<br />
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 16. Juli 2007 &#8211; 9 Sa 1894/06 -</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 18/09</p>
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