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Befreiung von der Studiengebühr für schwerbehinderte Studenten

Erstellt von RA-Felsmann am 10. Dezember 2008

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe – 7 K 1409/07 – hat entschieden, dass wenn ein einen Schwerbehindertenausweis vorlegt, der einen Grad der von wenigstens 50 % nachweist, begründet dies die Regelvermutung, dass sich die erheblich studienerschwerend auswirkt und er daher von der Studiengebühr für das jeweilige Semester zu befreien ist.

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