Befreiung von der Studiengebühr für schwerbehinderte Studenten
Erstellt von RA-Felsmann am 10. Dezember 2008
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe – 7 K 1409/07 – hat entschieden, dass wenn ein Student einen Schwerbehindertenausweis vorlegt, der einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 % nachweist, begründet dies die Regelvermutung, dass sich die Behinderung erheblich studienerschwerend auswirkt und er daher von der Studiengebühr für das jeweilige Semester zu befreien ist.
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