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Kein Unfallversicherungsschutz bei sog. Incentive-Veranstaltung

Erstellt von RA-Felsmann am 29. November 2008

Das SG Düsseldorf - S 6 U 29/08 - hat entschieden, dass die Teilnahme des Klägers an einer sogenannten Incentive-Veranstaltung nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.

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Tags: Anlegemanöver, Arbeitsunfall, Segeltörn, Sozialrecht, Sportbootrecht, Unfallversicherung

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