Kein Unfallversicherungsschutz bei sog. Incentive-Veranstaltung
Erstellt von RA-Felsmann am 29. November 2008
Das SG Düsseldorf – S 6 U 29/08 – hat entschieden, dass die Teilnahme des Klägers an einer sogenannten Incentive-Veranstaltung nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Tags: Anlegemanöver, Arbeitsunfall, Segeltörn, Sozialrecht, Sportbootrecht, UnfallversicherungAbgelegt unter Sozialrecht, Sportbootrecht | Keine Kommentare »



