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BSG: Schmezensgeld ist kein Vermögen iSd SGB II

Erstellt von RA-Felsmann am 10. September 2008

Das Bundessozialgericht – B 14/7b AS 6/07 R – hat entschieden, dass es eine unbillige Härte bedeuten würde, wenn Schmerzensgeld als Vermögen im sinne des SGB II angerechnet werde würde. Das erhaltene Schmerzensgeld muss auch nicht Zeitnah für die Kompensation der erlittenen Verletzungen ausgegeben werden.

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Tags: Arbeitslosengeld, Schmerzensgeld, SGB II, Sozialrecht

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