Vertragliche Vereinbarung eines Stundenlohns von 5,20 € ist sittenwidrig
Erstellt von RA-Felsmann am 19. März 2009
Das Landesarbeitsgericht hat am 18.03.2009 die Berufungsverfahren 6 Sa 1284/08 – Vorinstanz Arbeitsgericht Dortmund 2 Ca 282/08 – sowie das Verfahren 6 Sa 1372/08 – Vorinstanz Arbeitsgericht Dortmund 10 Ca 279/08 – entschieden.
In den Verfahren haben die Klägerinnen das beklagte Einzelhandelsunternehmen auf eine höhere Vergütung ab 2004 in Anspruch genommen, weil sie die Auffassung vertraten, die vertragliche Vereinbarung eines Stundenlohns von 5,20 € sei sittenwidrig. Zum vollständigen Artikel »
Tags: Arbeitsrecht, Lohnwucher, sittenwidriger LohnAbgelegt unter Arbeitsrecht | Keine Kommentare »



