Rechtsanwalt in Kiel

Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Sozialrecht – Strafrecht

Vertragliche Vereinbarung eines Stundenlohns von 5,20 € ist sittenwidrig

Erstellt von RA-Felsmann am 19. März 2009

Das Landesarbeitsgericht hat am 18.03.2009 die Berufungsverfahren 6 Sa 1284/08 – Vorinstanz Arbeitsgericht Dortmund 2 Ca 282/08 – sowie das Verfahren 6 Sa 1372/08 – Vorinstanz Arbeitsgericht Dortmund 10 Ca 279/08 – entschieden.

In den Verfahren haben die Klägerinnen das beklagte Einzelhandelsunternehmen auf eine höhere Vergütung ab 2004 in Anspruch genommen, weil sie die Auffassung vertraten, die vertragliche Vereinbarung eines Stundenlohns von 5,20 € sei sittenwidrig. Zum vollständigen Artikel »

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Kontraste zum Thema sittenwidriger Arbeitslohn

Erstellt von RA-Felsmann am 12. September 2008

Gestern Abend war in der ARD in der Sendung Kontraste ein Beitrag zum Thema sittenwidriger zu sehen. Zum vollständigen Artikel »

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ArbG Dortmund: Sittenwidriger Lohn im Discounthandel

Erstellt von RA-Felsmann am 4. August 2008

Das Arbeitsgericht Dortmund – 4 Ca 274/08 – hat einer Mitarbeiterin eines Textildiscounters einen um 3 Euro höheren Lohn als vertraglich vereinbart zugesprochen. Die Arbeitnehmerin hatte geklagt, da ihr Lohn iHv. 5, 20 Euro deutlich vom geltenden abwich. Bei einer Abweichung von mehr als einem Drittel besteht ein Anspruch auf Zahlung des in dem Gebiet üblichen Lohnes.

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