ArbG Frankfurt am Main: Versetzung eines Facharbeiters ins Lager ist rechtlich unzulässig
Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main hat entschieden -22 Ca 6812/06, dass ein Arbeitnehmer, der nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit und diversen Fortbildungen nicht als Regal-Auffüller eingesetzt werden darf.