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ArbG Frankfurt am Main: Versetzung eines Facharbeiters ins Lager ist rechtlich unzulässig

Erstellt von RA-Felsmann am 9. März 2008

Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main hat entschieden -22 Ca 6812/06, dass ein Arbeitnehmer, der nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit und diversen Fortbildungen nicht als Regal-Auffüller eingesetzt werden darf. Zum vollständigen Artikel »

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