Das Bundessozialgericht B 14 AS 65/11 R hat den Schutz von Leistungsberechtigen vor Veröffentlichung Ihrer Daten – und somit den Datenschutz beim Bezug von Arbeitslosengeld II –  gestärkt. Das Bundessozialgericht ist damit einer Praxis der Leistungsträger entgegengetreten, sich Informationen von[...]