SG Düsseldorf: ARGE muss die tatsächlichen Heizkosten tragen
Erstellt von RA-Felsmann am 12. Januar 2008
Nach einem neuen Urteil des SG Düsseldorf muss das Jobcenter hat Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen auch wenn die Wohnung “unangemessen” ist.
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