SG Düsseldorf: ARGE muss die tatsächlichen Heizkosten tragen
Nach einem neuen Urteil des SG Düsseldorf muss das Jobcenter hat Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen auch wenn die Wohnung „unangemessen“ ist.
Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
Nach einem neuen Urteil des SG Düsseldorf muss das Jobcenter hat Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen auch wenn die Wohnung „unangemessen“ ist.
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