Erstellt von RA-Felsmann am 31. August 2011
Das LSG München – L 8 SO 26/11 hat am 19.07.2011 entschieden, dass der Träger der Grundsicherung auch dann Aufwendungen zur privaten Krankenversicherung zu übernehmen hat, wenn der Sozialhilfeempfänger einen anderen Tarif als “Basistarif” gewählt hat. Ein Tarifwechsel in den Basistarif könne – trotz der rechtlichen Möglichkeit – nach den Vorschriften des SGB XII jedoch nicht verlangt werden. Es bliebe aber dabei, dass nur die angemessenen Kosten übernommen werden. Das bedeute in den meisten Fällen, dass lediglich die Kosten in Höhe des halben Basistarifs übernommen werden müssen. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 5. März 2008
Das Hessische Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 16.01.2008 – L 9 SO 121/07 ER festgestellt, dass Grundsicherungsträger (ARGE, Jobcenter oder Sozialamt) sich gewährte Darlehen für Mietkaution und Umzugskosten nicht über die Kürzung der laufenden Sozialhilfe von Arbeitslosen zurückholen dürfen. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 18. Februar 2008
Die Beratungshilfe ist das Gegenstück zur Prozesskostenhilfe im außergerichtlichen Bereich. Sie ist eine staatliche Sozialleistung für Menschen mit einem rechtlichen Problem, die die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können. Der Anwalt darf eine Pauschalvergütung in Höhe von 10,00 Euro nehmen.
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