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BAG: Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

Erstellt von RA-Felsmann am 11. November 2008

Das Bundesarbeitsgericht – 1 AZR 475/07 – hat entschieden, dass die Betriebsparteien in Sozialplänen für Arbeitnehmer, die Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben, geringere Abfindungsansprüche vorsehen dürfen . Das gilt auch, wenn der Rentenbezug mit Abschlägen verbunden ist.

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