BAG: Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente
Erstellt von RA-Felsmann am 11. November 2008
Das Bundesarbeitsgericht - 1 AZR 475/07 - hat entschieden, dass die Betriebsparteien in Sozialplänen für Arbeitnehmer, die Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben, geringere Abfindungsansprüche vorsehen dürfen . Das gilt auch, wenn der Rentenbezug mit Abschlägen verbunden ist.
Tags: Abfindung, Arbeitsrecht, Gleichbehandlung, SozialplanAbgelegt unter Arbeitsrecht | Keine Kommentare »



