LKW-Fahrer ohne eigenen LKW unterliegt der Sozialversicherungspflicht
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg – L 4 KR 4098/06 hat entschieden, dass derjenige, der sich als „selbstständiger“ LKW-Fahrer an verschiedene Auftraggeber vermietet, ohne über einen eigenen LKW zu verfügen, eine abhängige Beschäftigung ausübt und damit der Sozialversicherungspflicht unterliegt.