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SG Augsburg: Mehr Elterngeld durch Wechsel der Steuerklasse

Erstellt von RA-Felsmann am 16. Juli 2008

Das SG Augsburg hat entschieden - S 10 EG 15/08, dass Eltern mit Anspruch auf Elterngeld, in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes einen einmaligen Wechsel der Steuerklasse vornehmen dürfen, um so den Anspruch auf Elterngeld zu erhöhen.

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Tags: Elterngeld, Elternzeit, Sozialrecht, Steuerklasse

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