Betäubungsmitteldelikte im Bagatellbereich müssen verhältnismäßig bestraft werden
Erstellt von RA-Felsmann am 18. Januar 2010
Das Oberlandesgericht Oldenburg – 1 Ss 197/09 – hat entschieden, dass auch bei Betäubungsmitteldelikten die Strafe dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss. Das OLG geht davon aus, dass bei einem Ersttäter und einem Bagatellverstoß das Mindeststrafmaß in der Regel nicht überschritten werden darf.
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