ArbG Berlin: Warnstreik bei der Lebenshilfe gGmbH

Das Arbeitsgericht Berlin – 34 Ga 16372/08 – hat heute einen Antrag der Lebenshilfe gGmbH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, mit der der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (gew) verboten werden sollte, am heutigen Tag[...]

ArbG Berlin: Verdi darf ohne Vorlauffrist streiken

Arbeitsgericht Berlin – 58 Ga 6014/08 – lässt Streikmaßnahme ohne Einhaltung einer Vorlauffrist von 24 Stunden zu Das Arbeitsgericht Berlin hat am heutigen Tag eine einstweilige Verfügung aufgehoben, mit der der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verboten worden war, Streikmaßnahmen bei der[...]


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