Kosten für vorbereitende Tagesveranstaltungen können zu den Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt zählen
Erstellt von RA-Felsmann am 23. März 2010
Das Bundessozialgericht – B 14 AS 1/09 R – hat entschieden, das Vorbereitungstage die zu ein Fahrt gehören nach § 23 Abs. 3 Nummer 3 SGB II von einer ARGE übernommen werden müssen.
Nach Auffassung des Bundessozialgerichts ist dafür Voraussetzung, dass die Teilnahme an den vorherigen Tagesfahrten zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an den mehrtägigen Klassenfahrt sind. Weiter wird vorausgesetzt, dass es schulrechtlich zulässig sein muss die Teilnahme an den vorhergehenden Tageskursen vorzuschreiben.
Tags: ARGE, Hartz4, Klassenfahrt, Sozialrecht, TagesveranstaltungAbgelegt unter Sozialrecht | Keine Kommentare »



