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Ausbildungsvergütung im Krankenpflegebereich teilweise 35 % unter Tarif

Erstellt von RA-Felsmann am 21. Februar 2008

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – 9 AZR 1091/06, dass wenn eine Ausbildungsvergütung die tariflich vorgeschriebene Vergütung um mehr als 20 % unterschreitet, dies nur in Ausnahmefällen zulässig ist.

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