BAG: Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit – höherwertiger Arbeitsplatz
Erstellt von RA-Felsmann am 16. September 2008
Das Bundesarbeitsgericht hat eine Entscheidung zur Verlängerung der Arbeitszeit im Rahmen der Teilzeitarbeit getroffen: Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben nach § 9 TzBfG einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Arbeitszeit auf einem „entsprechenden” freien Arbeitsplatz, wenn sich keine besser geeigneten Konkurrenten bewerben. Um einen „entsprechenden” Arbeitsplatz handelt es sich regelmäßig nur dann, wenn die zu besetzende Stelle dieselben Anforderungen an die Eignung des Arbeitnehmers stellt wie die bisher ausgeübte Tätigkeit. Ein Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit in einer höherwertigen Funktion besteht lediglich im Ausnahmefall.
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