Das Bundesarbeitsgericht hat eine Entscheidung zur Verlängerung der Arbeitszeit im Rahmen der Teilzeitarbeit getroffen: Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben nach § 9 TzBfG einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Arbeitszeit auf einem „entsprechenden“ freien Arbeitsplatz, wenn sich keine besser geeigneten Konkurrenten bewerben. Um[...]