Kein Abzug von Darlehnsraten für Mietkaution bei Hartz 4
Erstellt von RA-Felsmann am 23. Februar 2010
Der 6. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts – L 6 AS 24/09 hat entschieden, dass Darlehensraten für Mietkautionen nicht von Hartz – IV – Leistungen abgezogen werden dürfen. Die Einbehaltung monatlicher Darlehensrückzahlungsraten für eine Mietkaution könne nicht auf §§ 23, 43 SGB II SGB II gestützt werden. Die einzelnen Kammern beim Landessozialgericht Schleswig sind sich aber noch uneins – einige Kammern entscheiden (immer noch) anders. Die Revision ist daher zugelassen worden.
Das Gericht hat seine Entscheidung im wesentlichen wie folgt begründet (bearbeitet und gekürzt): Zum vollständigen Artikel »
Tags: - Kosten der Unterkunft, Aufrechnung, Darlehen, Mietkaution, Sozialrecht, TilgungAbgelegt unter - Kosten der Unterkunft, Sozialrecht | Keine Kommentare »



