SG Lüneburg: Übernahme der tatsächlichen Heizkosten
Erstellt von RA-Felsmann am 5. Juli 2008
Das Sozialgericht Lüneburg – S 25 AS 1233/06 – hat entschieden unter welchen Umständen die tatsächlichen Heizkosten von der ARGE zu übernehmen sind. im vorliegenden Fall ging es um einen Hartz IV Empfänger der in einem Eigenheim wohnt, dass die für eine Person angemessene Wohnungsgröße übersteigt.
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