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SG Lüneburg: Übernahme der tatsächlichen Heizkosten

Erstellt von RA-Felsmann am 5. Juli 2008

Das Sozialgericht Lüneburg – S 25 AS 1233/06 – hat entschieden unter welchen Umständen die tatsächlichen von der ARGE zu übernehmen sind. im vorliegenden Fall ging es um einen Hartz IV Empfänger der in einem Eigenheim wohnt, dass die für eine Person angemessene Wohnungsgröße übersteigt.

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