Erstellt von RA-Felsmann am 31. Mai 2008
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 8.2.2008 – 5 Sa 45/07 entschieden, das wenn der Ausbildungszweck in einem sechsmonatigen so genannten Praktikantenverhältnis nicht im Vordergrund steht, das heißt überwiegt der Ausbildungszweck nicht deutlich die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse überwiegt, eine Vergütung von 375,00 EUR monatlich sittenwidrig ist .
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Erstellt von RA-Felsmann am 3. März 2008
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat entschieden – 9 Ca 9 Ca 9331/07, dass ein Arbeitgeber der Auspackhilfen eines Supermarktes beschäftigt verpflichtet sein kann nach Tariflohn zu bezahlen.
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Erstellt von RA-Felsmann am 21. Februar 2008
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – 9 AZR 1091/06, dass wenn eine Ausbildungsvergütung die tariflich vorgeschriebene Vergütung um mehr als 20 % unterschreitet, dies nur in Ausnahmefällen zulässig ist.
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