Kostenübernahme für Umschulung durch die ARGE
Erstellt von RA-Felsmann am 8. Oktober 2009
Das Sozialgericht Dresden – S 34 AS 3910/09 ER – hat am 22. September 2009 beschlossen, dass eine Verweigerung der Kostenübernahme für Umschulung durch die „Hartz IV“-ARGE rechtsmissbräuchlich seien kann. Es hat einer Arbeitslosen die ersten zwei von drei Jahren einer Umschulung zur Erzieherin zu zahlen. Zum vollständigen Artikel »
Tags: ARGE, Hartz 4, Sozialrecht, UmschulungAbgelegt unter Sozialrecht | Keine Kommentare »



