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Kostenübernahme für Umschulung durch die ARGE

Erstellt von RA-Felsmann am 8. Oktober 2009

Das Sozialgericht Dresden – S 34 AS 3910/09 ER – hat am 22. September 2009 beschlossen, dass eine Verweigerung der Kostenübernahme für Umschulung durch die „Hartz IV“-ARGE rechtsmissbräuchlich seien kann.  Es hat einer Arbeitslosen die ersten zwei von drei Jahren einer Umschulung zur Erzieherin zu zahlen. Zum vollständigen Artikel »

Tags: ARGE, Hartz 4, Sozialrecht, Umschulung

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