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	<title>Rechtsanwalt in Kiel &#187; Umschulung</title>
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	<description>Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Strafrecht</description>
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		<title>Kosten&#252;bernahme f&#252;r Umschulung durch die ARGE</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Oct 2009 07:35:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[ARGE]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[Umschulung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Sozialgericht Dresden &#8211; S 34 AS 3910/09 ER &#8211; hat am 22. September 2009 beschlossen, dass eine Verweigerung der Kosten&#252;bernahme f&#252;r Umschulung durch die „Hartz IV“-ARGE rechtsmissbr&#228;uchlich seien kann.  Es hat einer Arbeitslosen die ersten zwei von drei Jahren einer Umschulung zur Erzieherin zu zahlen.
Die 30-j&#228;hrige Antragstellerin aus Dresden lebt von Arbeitslosengeld II („Hartz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Sozialgericht Dresden &#8211; S 34 AS 3910/09 ER &#8211; hat am 22. September 2009 beschlossen, dass eine Verweigerung der Kosten&#252;bernahme f&#252;r Umschulung durch die „Hartz IV“-ARGE rechtsmissbr&#228;uchlich seien kann.  Es hat einer Arbeitslosen die ersten zwei von drei Jahren einer Umschulung zur Erzieherin zu zahlen.<span id="more-1120"></span></p>
<p>Die 30-j&#228;hrige Antragstellerin aus Dresden lebt von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Sie m&#246;chte sich zur Erzieherin umschulen lassen. In einem privaten Bildungsinstitut muss sie hierf&#252;r monatlich 110 € Schulgeld zahlen. Diese Weiterbildung dauert drei Jahre. Das Gesetz sieht eine F&#246;rderung durch die ARGE f&#252;r maximal zwei Jahre vor. Das dritte Jahr muss durch eine anderweitige Finanzierung abgesichert sein. <strong>Die ARGE stellte der Antragstellerin einen Bildungsgutschein aus </strong>und gab ihr ein Informationsblatt mit. Darin wird empfohlen, f&#252;r das dritte Jahr BAf&#246;G zu beantragen. Die Antragstellerin wandte sich an das Ausbildungsf&#246;rderungsamt. Dort wurde ihr zugesichert, dass ihr BAf&#246;G f&#252;r das dritte Ausbildungsjahr bewilligt werde.</p>
<p>Die ARGE lehnte die &#220;bernahme der <strong>Weiterbildungskosten </strong>dennoch ab. Die Antragstellerin m&#252;sse einen Teil des BAf&#246;G sp&#228;ter zur&#252;ckzahlen. Das widerspreche dem Sinn der F&#246;rderung durch die ARGE.</p>
<p>Die Antragstellerin hat die <strong>Umschulung </strong>im August 2009 begonnen und einen Eilantrag beim Sozialgericht Dresden gestellt. Die 34. Kammer gab dem Antrag nun statt. Die <strong>ARGE muss die Weiterbildungskosten vorl&#228;ufig &#252;bernehmen</strong>. Zus&#228;tzlich muss sie eine Missbrauchsgeb&#252;hr von 150 € an die Gerichtskasse zahlen.</p>
<p>Die zust&#228;ndige Richterin hatte der ARGE die Rechtslage in einem Er&#246;rterungstermin ausf&#252;hrlich dargelegt. Es ist offenkundig, dass eine Finanzierung von zwei Jahren durch die ARGE und des dritten Jahres durch BAf&#246;G vom Gesetzgeber nicht ausgeschlossen worden ist. Die ARGE hat die Antragstellerin selbst auf diese M&#246;glichkeit hingewiesen. In diesem Fall fand es die Richterin rechtsmissbr&#228;uchlich, dass die ARGE der Antragstellerin die F&#246;rderung weiterhin verweigern wollte.</p>
<p>Az.: S 34 AS 3910/09 ER (nicht rechtskr&#228;ftig)</p>
<p>Quelle: Sozialgerichtsbarkeit</p>
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