Rechtsanwalt in Kiel

Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Sozialrecht – Strafrecht

BSG: Arbeitsunfall – Auch bei Reparatur am eigenen Auto auf dem Weg zur Arbeit

Erstellt von RA-Felsmann am 6. Dezember 2008

Das Bundessozialgericht – B 2 U 24/06 R – hat entschieden dass Maßnahmen zur Behebung einer während eines versicherten Weges auftretenden Störung am benutzten Fahrzeug unter Versicherungsschutz der gesetzlichen stehen, wenn sie der Fortsetzung des Weges dienen sollen und dies durch objektive Umstände (Länge des Weges, Art, Umfang und Dauer der Maßnahmen) bestätigt wird.

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Kein Unfallversicherungsschutz bei sog. Incentive-Veranstaltung

Erstellt von RA-Felsmann am 29. November 2008

Das SG Düsseldorf – S 6 U 29/08 – hat entschieden, dass die Teilnahme des Klägers an einer sogenannten Incentive-Veranstaltung nicht unter dem Schutz der gesetzlichen steht.

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Unfallversichert bei der Weihnachtsfeier

Erstellt von RA-Felsmann am 28. November 2008

Unfallversichert bei der Weihnachtsfeier

Während der betrieblichen Weihnachtsfeier stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen . Darauf weist die gesetzliche VBG in Hamburg hin. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Unternehmensleitung oder deren Beauftragter die Feier veranstaltet und fördert sowie an der Feier selbst teilnimmt.

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LSG Hessen: Kollege tot – Berufsgenossenschaft muss keine Hinterbliebenenrente zahlen

Erstellt von RA-Felsmann am 27. September 2008

Das Landessozialgericht Hessen – L 3 U 9/07 – hat entschieden, dass wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass ein Versicherter zum Zeitpunkt eines tödlichen Unfalls einer versicherten Tätigkeit nachging, kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht.

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LSG Darmstadt: Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Wegeunfall

Erstellt von RA-Felsmann am 31. Juli 2008

Das Landessozialgericht in Darmstadt – AZ L 3 U 195/07 – hat entschieden, dass wer auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg zum Tanken macht, den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz verlieren kann. Eine Arbeitnehmerin war auf der Fahrt zur Arbeit verunglückt. Die Arbeitnehmerin war nicht den direkten Weg gefahren. Sie hat behauptet dass der Kraftstoff nicht bis zur Arbeit gereicht hätte und das Sie deswegen bis zur nächsten Ortschaft in entgegengesetzter Richtung gefahren war um zu tanken.

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