BAG: Kündigungsschutz und Altersdiskriminierung
Erstellt von RA-Felsmann am 7. November 2008
Das Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 701/07 - hat entschieden, dass die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§§ 1 - 10 AGG) im Rahmen des Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden. Eine Kündigung, die ein Diskriminierungsverbot verletzt, kann daher sozialwidrig und damit unwirksam sein (§ 1 KSchG). Das Verbot der Altersdiskriminierung (§§ 1, 10 AGG) steht der Berücksichtigung des Lebensalters im Rahmen der Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG) nicht entgegen. Auch die Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG) ist nach dem AGG zulässig.
Tags: - Kündigung, AGG, Altersgruppenbildung, Arbeitsrecht, Betriebszugehörigkeit, Diskriminierung, Kündigung, schwerbehinderung, SozialauswahlDiskriminierungsverbot, UnterhaltAbgelegt unter - Kündigung, Arbeitsrecht | Keine Kommentare »



